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Kampagne „Beleuchtung und Reifen“ 2025
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5 749 Fahrzeuge überprüft
Im Rahmen der Kampagne „Beleuchtung und Reifen 2025“ hat der ACL 5 749 Fahrzeuge überprüft. Bei 26,5 Prozent wurden die Scheinwerfer vor Ort richtig eingestellt oder sie wiesen nicht vorschriftsmäßige Reifen auf.
Wie jedes Jahr führte der ACL in diesem Herbst seine Sensibilisierungskampagne in Luxemburg durch. Die Aktion in Zusammenarbeit mit der Sécurité Routière und Autoglas hat zum Ziel, darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig die richtige Beleuchtung und vorschriftsmäßige Reifen für die Sicherheit aller sind.
Vom 15. Oktober bis zum 13. November dieses Jahres war das ACL-Team in einem Großteil des Landes unterwegs und führte 5 749 kostenlose Überprüfungen durch, bei denen es auf drei häufige Mängel an Fahrzeugen achtete: die Einstellung des Abblendlichts, defekte Leuchtmittel und die Konformität der Reifen. Die Bilanz der Aktion ist positiv, mit einem Anstieg der Checks um 6 Prozent gegenüber der Kampagne im vergangenen Jahr, bei der 5.307 Fahrzeuge kontrolliert wurden.
Die Ergebnisse zeigen, wie häufig diese Probleme auftreten:
- Bei 917 Fahrzeugen (16 Prozent) musste das Abblendlicht vor Ort richtig eingestellt werden. Ist die Beleuchtung nicht korrekt ausgerichtet, ist die Sicht beeinträchtigt und andere Verkehrsteilnehmer werden geblendet.
- 352 Fahrzeuge wiesen mindestens ein defektes Leuchtmittel auf (6 Prozent der Fahrzeuge), was im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr waren, als dieses Problem noch 3 Prozent der Fahrzeuge betraf. Insbesondere im Winter ist es problematisch, wenn das Auto nicht ausreichend sichtbar ist.
- 255 Fahrzeuge waren mit abgenutzten oder nicht geeigneten Reifen ausgerüstet, was 4,5 Prozent der überprüften Autos entspricht und halb so viel ist wie im Vorjahr. Reifen sind der einzige Kontaktpunkt zwischen Fahrzeug und Straße. Für die Sicherheit von Fahrern und Passagieren ist es daher unerlässlich, dass sie in gutem Zustand sind. Reifen in schlechtem Zustand erhöhen das Unfallrisiko erheblich, insbesondere auf nasser Fahrbahn.
„Wir erinnern jedes Jahr daran: Für die Verkehrssicherheit aller ist es unerlässlich, dass ein Auto die richtige Beleuchtung hat und mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Mit unseren Sensibilisierungsmaßnahmen möchten wir auf diese oft unterschätzten Punkte hinweisen, die eine entscheidende Rolle bei der Unfallverhütung spielen“, sagt Dany Neves, Leiter des Diagnostic Centers des ACL. „Mit mehr als 5.700 teilnehmenden Fahrzeugen innerhalb eines Monats bei der Kampagne ‚Beleuchtung und Reifen‘ haben wir die Zahl der Überprüfungen im Vergleich zum Vorjahr übertroffen, was die Bedeutung dieser Kampagne unterstreicht. Ein Schlüssel zum Erfolg war sicher, dass wir so nah bei den Autofahrern waren. Wir möchten uns sehr herzlich bei unseren Partnern bedanken, insbesondere bei der Cactus-Gruppe, La Belle Étoile, City Concorde, Leclerc, Knauf Shopping-Center Pommerloch und Massen sowie den Gemeinden Mertert und Ettelbrück, die ihre Parkplätze zur Verfügung gestellt haben, sodass wir diese Kampagne unter optimalen Bedingungen durchführen konnten. Unser Dank gilt auch unserem Partner Autoglas (Windschutzscheibenprüfung) und der SNCT, die uns an einigen Tagen unterstützt und zum Erfolg dieser Kampagne beigetragen haben.“
Wann sollten Autofahrer in Luxemburg Winterreifen aufziehen?
In Luxemburg sind Winterreifen unter bestimmten Bedingungen obligatorisch.
- Das Aufziehen von Winterreifen ist nicht an ein bestimmtes Datum gebunden. Winterreifen sind nur dann vorgeschrieben, wenn die Witterungs- und Straßenbedingungen dies erfordern. Gemäß Artikel 160 im „Règlement grand-ducal du 23 novembre 1955 portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques“ sind solche Witterungs- und Straßenbedingungen gegeben bei Glatteis, festgefahrenem Schnee, Schneematsch, partiellen Eis- oder Raureifflächen.
- Für Fahrzeuge, die auf öffentlicher Straße stehen, besteht keine Winterreifenpflicht. Ausgenommen sind auch Mofas, Motorräder, Trikes, Leichtfahrzeuge, Traktoren, selbstfahrende Maschinen sowie Fahrzeuge, für die es konstruktionsbedingt keine Winterreifen gibt. Für Lastkraftwagen, Linien- und Reisebusse ist die Montage von Winterreifen an den Antriebsachsen ausreichend. Die gleiche Regelung gilt für Wohnmobile, deren amtlich zugelassene Gesamtmasse über 3,5 Tonnen liegt.
- Als Winterreifen gelten per Gesetz Reifen mit der Kennzeichnung M + S, M. S. oder M & S und/oder Reifen mit dem „Alpine-Symbol“ (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Der ACL rät dazu, einen Reifen mit dem „Alpine-Symbol“ zu wählen, denn ein Winterreifen wird nur dann mit diesem Piktogramm versehen, wenn er verschiedene Tests unter winterlichen Bedingungen durchlaufen und bestanden hat.
- Gesetzlich festgelegt ist bei Sommer- und Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Der ACL empfiehlt, aus Sicherheitsgründen ein Profil von 4 Millimetern nicht zu unterschreiten.
- In Luxemburg ist es generell verboten, unterschiedliche Reifentypen an einem Fahrzeug zu montieren.
Und was ist mit Ganzjahresreifen?
Ganzjahresreifen werden aufgrund ihrer praktischen Eigenschaften immer beliebter. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass dieser Reifentyp einen Kompromiss darstellt. Im Winter sind sie weniger leistungsfähig als echte Winterreifen, im Sommer weniger effizient als Sommerreifen. Ganzjahresreifen sind jedoch eine Alternative für Fahrer, die auf ihr Auto verzichten können, wenn die Fahrbedingungen schwierig werden. Ihr Hauptvorteil besteht darin, dass sie nicht je nach Jahreszeit gewechselt werden müssen. Damit entfällt auch die Lagerung. In Luxemburg gelten Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung „M & S” gesetzlich als Winterreifen.
Lesen Sie unsere Broschüre (auf Französisch) zum Thema Reifen.
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